Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Teams up!. Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Allgemeines

Was genau bedeutet außerschulische Begegnungen – welche Gruppen können sich beteiligen?

Es können alle Jugendgruppen aus dem außerschulischen Bereich teilnehmen (zum Beispiel Jugendorganisationen, Schülervereine, Sportvereine, Vereine aus der (inter-) kulturellen Bildung, Naturverbünde, kirchliche Träger, Pfadfinderbünde, etc.). Auch Gruppen, die bisher wenig oder gar nicht im entwicklungspolitischen Bereich tätig waren, möchten wir ermutigen, einen Antrag zu stellen. Wir beraten Sie gerne auf dem Weg dahin! Bei Interesse an einem schulischen Jugendaustausch wenden Sie sich gerne an das Förderprogramm ENSA – entwicklungspolitisches Schulaustauschprogramm.

Weitere Informationen

Antragsprozess

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Grundlage für die Einreichung eines verpflichtenden Kurzkonzeptes ist eine gemeinsame Projektidee von einer Jugendorganisation in Deutschland und einer Partnerorganisation in einem afrikanischen Land. Lassen Sie sich zu Ihrer konkreten Projektidee und dem darauf folgenden Antragsverfahren gerne im Vorfeld von uns beraten. Wir bieten außerdem digitale Informationsveranstaltungen für Antragstellende an: Über Termine und Themenschwerpunkte informieren wir regelmäßig auf unserer Website.

Im ersten Schritt muss der deutsche Partner ein Kurzkonzept einreichen und ein Beratungsgespräch führen. Danach folgt die Antragstellung. Vor der Antragstellung muss der Träger die Trägerprüfung beim Zentralen Programmservice (ZPS) von Engagement Global durchlaufen. Mit bestandener Trägerprüfung kann der Antrag zu den entsprechenden Fristen eingereicht werden.

Wie läuft die Trägerprüfung ab und welche Kriterien beinhaltet sie?

Die Trägerprüfung ist ein Schritt, den die deutsche Jugendorganisation vor der Antragstellung durchlaufen muss. Dabei werden unter anderem Aspekte wie Gemeinnützigkeit, Rechtsform und Bonität überprüft. Das Formular mit Anlagen sollte spätestens vier Wochen vor Einreichen des eigentlichen Projektantrags sowohl digital als auch postalisch versendet werden.

traegerpruefung@engagement-global.de

Adresse: Engagement Global gGmbH, Zentraler Programmservice, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn

Mit Fragen können Sie sich gerne direkt über die allgemeine Trägerprüfungsadresse an den Zentralen Programmservice (ZPS) wenden.

Formular zur Trägerprüfung
Informationen zur Trägerprüfung

Bedarf es einer erneuten Trägerprüfung, wenn die deutsche Jugendorganisation bereits mit einer Trägernummer bei Engagement Global registriert ist?

Ja, es bedarf einer erneuten Trägerprüfung, wenn die deutsche Jugendorganisation bereits mit einer Trägernummer bei Engagement Global registriert ist. Sofern in einem anderen Programm von Engagement Global bereits eine Trägerzulassung besteht, kann das Verfahren jedoch deutlich verkürzt werden.

Welche Formulare müssen zur Antragstellung eingereicht werden?

  • Kurzkonzept im Vorfeld zur Antragstellung (auch parallel zur Trägerprüfung möglich; jeweils spätestens acht Wochen vor einer Antragsfrist)

Folgende Dokumente müssen nach erfolgreicher Trägerprüfung und Beratung zum Kurzkonzept eingereicht werden:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular als Word-Dokument elektronisch und postalisch
  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Finanzierungsplan als pdf-Dokument (nicht gescannt) elektronisch und postalisch
  • Sicherheits- und Krisenkonzept elektronisch und postalisch

jugendbegegnungen@engagement-global.de

Bitte nutzen Sie stets unsere aktuellen Formulare. Diese finden Sie unter:

Zu den Formularen

Wo bekomme ich Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare?

Es stehen Ausfüllhilfen in drei Sprachen (Deutsch, Englisch und Französisch) für den Projektantrag und den Finanzierungsplan zur Verfügung. Für eine weitergehende inhaltliche Beratung stehen Ihnen die Ansprechpersonen von Teams up! gerne zur Verfügung:

jugendbegegnungen@engagement-global.de

Besuchen Sie auch eine unserer nächsten Infoveranstaltungen. Über die Termine informieren wir regelmäßig auf unserer Website.

Zu den Formularen

Programmgestaltung

Können die Begegnungen im Partnerland und in Deutschland im Rahmen der vorgeschriebenen 14-30 Tage unterschiedlich lang sein?

Im Sinne der Partnerschaftlichkeit soll die Dauer der Begegnungen in den beiden Ländern ausgewogen sein.

Was bedeutet Partnerschaftlichkeit bei Teams up! im Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk?

Die Projektpartner sollen ihr Vorhaben in allen Phasen gleichberechtigt gestalten, ihre Meinungen und Perspektiven partnerschaftlich einbringen. In ständigem Austausch und Dialog sollen Gegenseitigkeit gelebt und Perspektivwechsel praktiziert werden. Dabei soll auch die Aufgabenteilung der Verantwortlichen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Soll sich das Projekt auf ein oder mehrere SDG (Ziele für nachhaltige Entwicklung - Sustainable Development Goals) fokussieren? Wie wählt man das passende SDG aus?

Das Projekt soll sich konkret auf ein Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) beziehen. Die Auswahl des SDG kann frei von den Partnern gemäß ihrer Interessen oder Erfahrungen getroffen werden. Während des Projekts soll auf theoretischer und praktischer Ebene zu dem gewählten SDG gearbeitet werden. Gerne beraten wir Sie hierzu!

Was bedeutet Vielfalt in Bezug auf die Teilnehmenden?

Mit Teams up! sollen Jugendliche und junge Erwachsene aus allen gesellschaftlichen Gruppen erreicht werden. Diversität bezieht sich dabei unter anderem auf Geschlecht, Herkunft, Ausbildung, Beeinträchtigung oder Behinderung.

Ist festgelegt, welche Gruppe – aus Deutschland oder dem Partnerland – zuerst reist?

Nein, Sie können als Projektpartner gemeinsam entscheiden, in welcher Reihenfolge die persönlichen Begegnungen stattfinden sollen.

Was passiert, wenn sich Änderungen bei der Projektdurchführung ergeben?

Bitte halten Sie bei Änderungen im Projektverlauf gemäß Ihrer Mitteilungspflicht Rücksprache mit den Ansprechpersonen von Teams up!. Die detaillierten Mitteilungspflichten können Sie in Ihrem Weiterleitungsvertrag nachlesen.

Was passiert, wenn sich während der Projektlaufzeit die Sicherheitslage vor Ort ändert?

Setzen Sie sich in dem Fall bitte direkt mit den Ansprechpersonen von Teams up! in Verbindung, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.

Gibt es Unterstützung durch Teams up! im Visaverfahren?

Das Team des DAJW unterstützt Sie bei Bedarf im Visaverfahren mit einem Visabegleitschreiben und Unterstützungsschreiben des BMZ zur Vorlage bei der jeweiligen Botschaft. Senden Sie für die Ausstellung der Schreiben bitte eine aktuelle und vollständige Teilnehmendenliste an folgende E-Mail-Adresse:

jugendbegegnungen@engagement-global.de

Zu dem Formular

Welche Informationen muss das Sicherheits- und Krisenkonzept beinhalten?

Im Sicherheits- und Krisenkonzept sollten Sie die Kommunikationswege und Maßnahmen im Krisenfall beschreiben sowie eine für alle Teilnehmenden durchgängig erreichbare Notfalltelefonnummer angeben. Außerdem sollten sich alle deutschen Teilnehmenden in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND-Liste) eintragen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter:

https://elefand.diplo.de

Ist auch eine Unterbringung der Teilnehmenden in Gastfamilien möglich?

Die Entscheidung, wie die Teilnehmenden untergebracht werden, ist den beiden Partnerorganisationen überlassen. Sowohl die gemeinsame Unterbringung als Gruppe (zum Beispiel in einer Jugendherberge), als auch die Unterbringung in Gastfamilien ist möglich. Bitte beachten Sie bei der Unterbringung in Gastfamilien, dass nur Ausgaben abgerechnet werden können, die nachweislich für die Verpflegung der Teilnehmenden angefallen sind.

Finanzielles

Bezieht sich die Ausgabengrenze von 50.000 Euro auf die Gesamtausgaben des Projekts oder auf den Förderanteil?

Die Ausgabengrenze von 50.000 Euro bezieht sich auf den Förderanteil. Davon können bis zu 75 Prozent anteilig über die Programmlinie Teams up! finanziert werden, 25 Prozent müssen als Eigenanteil aufgebracht werden. Der Eigenanteil kann auch über Drittmittel erbracht werden.

Welche Ausgaben können abgerechnet werden?

Alle Ausgabenpositionen, die finanziell geltend gemacht werden können, finden Sie in unserer Ausfüllhilfe zum Finanzierungsplan sowie in dem Muster Weiterleitungsvertrag. Beachten Sie bitte, dass Sie die finanzielle Planung so detailliert und realistisch wie möglich (zum Beispiel konkrete Berechnungsgrundlagen) und die jeweilige Relevanz der Ausgaben für das Projekt nachvollziehbar darlegen.

Zu den Formularen